Kids-Corner

Deine Eltern haben sich getrennt oder du lebst getrennt von deinen Eltern? Und nun sprechen alle von begleiteten Umgängen?

Du fragst dich, was das ist und was das mit dir zu tun hat?

Zuerst einmal- deine Eltern lieben dich und wollen auch gern Zeit mit dir verbringen.
Aber manchmal sind Erwachsene wie Kinder, nur eben in groß. Sie machen Fehler, streiten sich und/oder brauchen Hilfe.

Und da kommen wir ins Spiel.
Wir helfen deinen Eltern dabei, Zeit mit dir zu verbringen, ohne Erwachsenenstreit und ganz auf deine Bedürfnisse abgestimmt.
Wir passen auf, dass sich deine Eltern nicht zanken, während du da bist und dass deine Mama bzw. dein Papa dich immer im Blick haben, das heißt sich voll und ganz auf dich konzentrieren.
So kannst du bei uns eine schöne und entspannte Spielzeit mit Mama oder Papa genießen.

Fragen und Antworten
(für die Antwort einfach auf die Frage klicken)

Meine Eltern wohnen nicht mehr zusammen. Kann ich trotzdem beide lieb haben und mich mit ihnen treffen?

Ja.
Auch wenn sich deine Eltern nicht mehr lieb haben, darfst du trotzdem beide gleich lieb haben und dich auch mit beiden treffen.
Dafür gibt es sogar ein eigenes Gesetz, an das sich jeder halten muss.
Wenn sich deine Eltern nicht einigen können, wann und wo du den anderen Elternteil sehen kannst, können sie sich bei einer Familienberatungsstelle oder beim Jugendamt Hilfe holen.
Wenn sich deine Eltern dann trotzdem nicht einigen können, dann kann ein Richter oder eine Richterin vom Familiengericht entscheiden, wie es weiter geht.
Das Familiengericht sagt dann wann, wie oft,wie lange und wo du dich mit dem anderen Elternteil treffen kannst.
Manchmal entscheidet das Familiengericht aber auch, dass jemand anderes mit dabei sein muss, wenn du dich mit dem anderen Elternteil triffst.
Das nennt man dann einen begleiteten Umgang.


Ich wohne nicht bei meinen Eltern. Kann ich trotzdem beide treffen?

Ja.
Natürlich darfst du beide Eltern treffen, außer ein Richter oder eine Richterin vom Familiengericht haben etwas anderes entschieden.
Wenn du in einer Wohngruppe oder bei Pflegeeltern wohnst, dann besprechen sich deine Eltern gemeinsam mit dem Jugendamt und der Wohngruppe oder den Plegeeltern, wie die Treffen mit deinen Eltern geregelt werden sollen.
Manchmal kann es sein, dass das Familiengericht oder das Jugendamt entscheidet, dass jemand anderes mit dabei sein muss, wenn du dich mit deinen Eltern triffst.
Das nennt man dann einen begleiteten Umgang.


Wie läuft so ein begleiteter Umgang ab? Was wird da genau gemacht?

Wenn das Familiengericht oder das Jugendamt entscheidet, dass jemand anderes mit dabei sein muss, wenn du dich mit deinen Eltern triffst,nennt man das einen begleiteten Umgang.
Bei uns läuft das ganze in mehreren Schritten ab.

Als erstes treffen sich deine Eltern mit der Person, die dann dabei sein wird, wenn du dich mit dem Elternteil triffst, bei dem du nicht wohnst.
Diese Person nennt man dann Umgangsbegleiter oder Umgangsbegleiterin.
Gemeinsam besprechen sie, an welchem Tag du dich mit deinem Papa oder deine Mama treffen kannst.
Hier wird auch verabredet, wo diese Treffen dann sein werden.
Normalerweise trefft ihr euch bei uns in der Einrichtung. Wir haben dafür extra mehrere unterschiedliche Spielzimmer eingerichtet.
Natürlich kann man bei den Treffen auch mal auf einen Spielplatz gehen oder auf einem Sportplatz Ball spielen.


Als zweites lernst du dann den oder die Umgangsbegleiter/-in und unsere Spielzimmer kennen.
Hier hast du auch nochmal die Möglichkeit, Fragen zu stellen und dir alles genau erklären zu lassen.


Danach geht es dann auch schon los mit den begleiteten Umgängen.
Dafür bringt dich der Elternteil oder jemand aus der Einrichtung, wo du wohnst, zum verabredeten Treffpunkt.
Hier warten dann schon Mama oder Papa und der oder die Umgangsbegleiter/-in auf dich.
Damit du dich ganz auf das Treffen mit Mama oder Papa konzentrieren kannst, geht der jenige, der dich zum Treffen gebracht hat bis zum Ende der verabredeten Zeit woanders hin.
In der verabredeten Zeit mit deinem Papa oder deiner Mama könnt ihr zusammen spielen, lachen, singen, tanzen, malen oder basteln. Eben alles was Spaß macht.
Der oder die Umgangsbegleiter/-in achten in der Zeit darauf, dass es dir gut geht und das du die Zeit mit Mama oder Papa genießen kannst. Er oder sie achtet darauf, dass niemand beleidigt oder beschimpft und auch über keinen gelästert wird. Auch wenn Mama oder Papa mal nicht weiter wissen, beim Spielen oder wenn du eine Frage gestellt hast, auf die die Antwort etwas schwierig ist, hilft der oder die Umgangsbegleiter/-in.
Am Ende der verabredeten Zeit holt dich dann der Elternteil oder die Einrichtung, wo du wohnst, wieder ab.

Weil ein begleiteter Umgang aber nicht für immer sein sollte, sondern sich Mama oder Papa auch ohne fremde Hilfe mit dir treffen möchten, fragen das Familiengericht oder das Jugendamt immer mal wieder bei dem oder der Umgangsbegleiter/-in nach, ob die Hilfe denn noch benötigt wird.

Hier findest du weitere Hilfe:

Kinder- und Jugendnotdienst

Hilfe und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und deren Familien bei unterschiedlichen Schwierigkeiten, Konflikten oder Krisensituationen.

Telefon: 0800-4786111 (kostenlos)
E-Mail: notdienst@jhcb.de
Thiemstraße 39
03050 Cottbus


BEOBE

Du hast mit dem Jugendamt oder einem anderen Träger der Jugendhilfe zu tun und benötigst Hilfe oder Informationen?

Beschwerde- und Ombudsstelle für junge Menschen in Hilfen zur Erziehung der Kinder- und Jugendhilfe des Landes Brandenburg
Berliner Straße 54
03046 Cottbus
Im Netz: www.beobe.info
Telefon: 0355 49487710
Telefon: 0800 4948771
WhatsApp: 01514 2639981
Instagram @BEOBE_brandenburg
E-Mail: mail@beobe.info


Nummer gegen Kummer, Kinder- und Jugendtelefon

116 111
www.nummergegenkummer.de
Anonym und kostenlos.
Wir helfen bei allen Fragen, Sorgen und Problemen.